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FG Hamburg 30.03.2007 7 K 248/06, NWB direkt 27/2007 S. 11

Kraftfahrzeugsteuer: Beendigung der Steuerschuld durch Freigabeerklärung

Die Kraftfahrzeugsteuerschuldnerschaft des Insolvenzverwalters endet mit dem Zugang der Freigabeerklärung beim Insolvenzschuldner. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter gem. § 5 Abs. 5 KraftStG (analog) eine dem § 27 Abs. 3 StVZO entsprechende Anzeige an die Zulassungsbehörde erbringt.