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Stromsteuer: Verpachtete Verkaufsstellen eines Backwarenproduzenten
An selbständige, gewerblich tätige Pächter verpachtete Verkaufsstellen sind keine Betriebsstätten des als Verpächter fungierenden Backwarenproduzenten. Kleinste selbständige Einheit, der eine Erlaubnis zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom erteilt werden kann, sind die Pächter. Soweit dem Verpächter eine Erlaubnis zur Entnahme begünstigten Stroms auch hinsichtlich der verpachteten Verkaufsstellen erteilt wurde, weil er diese in seinem Antrag als Betriebsstätten deklariert und nicht auf die Verpachtung hingewiesen hat, kann die Erlaubnis als rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakt gem. § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO zurückgenommen werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO ist die rückwirkende Zurücknahme grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, da der Begünstigte die Ursache für die Rechtswidrigkeit des V...