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BFH 24.05.2007 VI R 47/03, NWB direkt 27/2007 S. 7

Doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitiger Beschäftigung am Ort des Hausstands

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Zweitwohnung an einem auswärtigen Beschäftigungsort sind auch dann wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstands beschäftigt ist.