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Auflösung einer GmbH i. S. des § 17 Abs. 4 EStG
Unter „aufgelöst” i. S. des § 17 Abs. 4 EStG ist die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft zu verstehen. Eine insolvente GmbH ist mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, aufgelöst.