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FG Düsseldorf 22.03.2007 14 K 4079/04 F, NWB direkt 27/2007 S. 3

Nachträgliche Änderung trotz behördlicher Pflichtverletzung

Der Anteil der für die Kürzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4 a EStG unschädlichen Investitionszinsen an den insgesamt angefallenen Schuldzinsen ist eine neue Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. Vor dem Hintergrund der in den Jahren bis 2002 noch weitestgehend ungeklärten neuen Begriffsbestimmungen des § 4 Abs. 4a EStG durfte sich die Finanzbehörde nicht darauf verlassen, dass die Angabe eines glatten Betrags in der Bilanz die Rechtsfrage nach der gem. § 4 Abs. 4a EStG dem Gewinn hinzuzurechnenden Summe rechtlich zutreffend beantwortete und weitere Ermittlungsmaßnahmen damit verzichtbar waren. Ungeachtet dieser Pflichtverletzung kann die Finanzbehörde ohne Verstoß gegen Treu und Glauben die ergangenen Feststellungsbescheide aufgrund der erst nachträglich bekannt gewordenen Höhe der Investitionszinsen zum Nachteil des Steuerpflichtigen ändern, w...