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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 5

Einkünfte aus Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft

Gewerbliche Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt

Andrew Miles

Mit hat der BFH im Einklang mit der herrschenden Meinung entschieden, dass Einkünfte aus der Beteiligung an einer gewerblich tätigen ausländischen Personengesellschaft, die nach Maßgabe eines Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland steuerfrei sind, auch dann als dem Progressionsvorbehalt unterliegende gewerbliche Einkünfte der inländischen Gesellschafter anzusehen sind, wenn die ausländische Personengesellschaft in dem anderen Vertragsstaat als dem Sitzstaat der Gesellschaft als Körperschaft besteuert wird.

Beteiligung an Kommanditgesellschaft tschechischen Rechts

Eine Gruppe unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen war an einer Kommanditgesellschaft tschechischen Rechts (komanitní spolec'nost – k.s.) als Kommanditisten beteiligt. Komplementärin war eine GmbH, deren Anteile sämtlich in der Hand einer durch die Kommanditisten gebildeten GbR lagen. Nach tschechischem Recht wurde die k.s. als Körperschaft besteuert, womit sie nicht nur der dortigen Körperschaftsteuer als eigenständiges Rechtsubjekt unterlag, sondern auch verpflichtet war, für die ordnungsgemäße Abführung der für Dividenden vorgesehene...