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Unternehmensteuerreform: Änderungen im internationalen Bereich
Neuerungen zur Verrechnungspreisbestimmung und Funktionsverlagerung
Die Verlagerung von Geschäftstätigkeiten aus Deutschland ins Ausland ist der Finanzverwaltung schon lange ein Dorn im Auge. Neben der Präzisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes soll die Änderung von § 1 AStG im UntRefG 2008 zukünftig die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen sicherstellen. Wegen noch offener Fragen und Probleme soll die Gesetzesänderung in Kürze um eine Rechtsverordnung und einen Anwendungserlass ergänzt werden.
Neuerung zur Einkünftekorrektur
Eine (einseitige) Berichtigung von Einkünften erfolgt nach wie vor ausschließlich zugunsten des deutschen Fiskus. Soweit die vorrangig anzuwendenden Regeln zur verdeckten Gewinnausschüttung/verdeckten Einlage bzw. Entnahme/Einlage ein geringeres Korrekturpotential entfalten, ist ergänzend eine Korrektur nach § 1 AStG vorzunehmen. Diese Behandlung entspricht der bisherigen Verwaltungsauffassung (, die höchstrichterlich nicht bestätigt ist und der herrschenden Literaturmeinung entgegensteht. S. 2
Die zur geltenden Rechtslage bestehenden europarechtlichen Bedenken bestehen nach der Änderung von § 1 AStG fort, da sich auch die Neuregelung nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte ...