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Doppelte Haushaltsführung bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften
Zeitlicher Zusammenhang mit der Geburt eines gemeinsamen Kindes erforderlich
Die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist im Fall von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften nur dann möglich, wenn die Gründung des doppelten Haushalts in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt eines gemeinsamen Kindes steht. Die Erfüllung dieser Voraussetzung wird somit aus Gründen des verfassungsrechtlich garantierten Familienschutzes einer Veranlassung durch Eheschließung gleichgestellt.
Voraussetzungen für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind Werbungskosten auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen. Das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn deren Begründung aus beruflichem Anlass erfolgt. Sie liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort übernachtet. Dabei ist die Anzahl der Übernachtungen unerheblich. Bei Erfüllen der genannten Voraussetzungen können die hierdurch entstehenden Kosten b...