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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 3216/06

Gesetze: UStG § 2, UStG § 17 Abs. 1

Ende des Organschaftsverhältnisses mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Leitsatz

  1. Spätestens wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden die gegen den Schuldner gerichteten Forderungen unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote in voller Höhe uneinbringlich.

  2. Die Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes an den („schwachen”) vorläufigen Insolvenzverwalter durch das Insolvenzgericht führt nicht zur Beendigung der Organschaft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAC-48404

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