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BBB 7/2007 S. 197

Immer später in Rente: Wer kann ab wann den Ruhestand genießen?

Anfang 2008 tritt das „Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze” (BGBl 2007 I S. 554 ff.) in Kraft. Die Rente mit 67 ist somit beschlossene Sache. Die Anhebung der Altersgrenze erfolgt schrittweise. Betroffen sind bereits Jahrgänge ab 1947. Die neben stehende Tabelle zeigt, wer ab wann ohne Abschläge in den Ruhestand gehen kann. Das reguläre Renteneintrittsalter steigt bis Jahrgang 1958 von Jahr zu Jahr um jeweils einen Monat, ab Jahrgang 1958 um je zwei Monate pro Jahr. Jahrgänge ab 1964 müssen dann bis zum 67ten Lebensjahr arbeiten.

Wer jedoch bereits vorher 45 Beitragsjahre nachweist, darf auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Wer dies nicht belegen kann und dennoch vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, kann bereits mit 63 seine Rente beantragen, muss pro Monat aber 0,3 % Absch...