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FG Niedersachsen 14.12.2006 6 K 201/05, IWB 12/2007 S. 1170

Körperschaftsteuer | Steuerfreiheit der verdeckten Einlage nach § 8b KStG a. F.

▶ Urteil: (1) Eine Veräußerung von Beteiligungen an eine ausländische Tochtergesellschaft zu einem Preis unter dem Marktwert führt in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert zu einer verdeckten Einlage bei der Muttergesellschaft. (2) Diese verdeckte Einlage ist auch schon nach § 8b Abs. 2 KStG a. F. (vor 2001) steuerfrei (EFG 2007, S. 611).

▶ Hinweis: Die Klin. übertrug 1995 Anteile an ausländischen Tochtergesellschaften zum jeweiligen Buchwert auf ihre niederländische Tochter. Der Wert der übertragenen Beteiligungen lag 4 Mio DM über der Summe der Buchwerte. Im Streit war die Frage, ob verdeckte Einlagen in Zusammenhang mit der Veräußerung ausländischer Beteiligungen als Veräußerungsgewinn von der Befreiungsvorschrift des § 8b Abs. 2 KStG 1993 erfasst werden. Diese Frage wurde von der Finanzverwaltung verneint (Abschn. 41 Abs. 5 Satz 5 KStR 1995;