Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die überdachende Besteuerung des Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei Wohnsitzwechsel von Deutschland in die Schweiz
Bei einem Wegzug von Deutschland in die Schweiz unter Aufgabe der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht ist im Gegensatz zu einem Umzug in andere Staaten die sog. „überdachende” Besteuerung des Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz zu berücksichtigen. Eine vergleichbare Regelung gibt es weder im OECD-MA noch in den anderen DBA (vgl. Hardt, in: Debatin/Wassermeyer (Hrsg.), a. a. O., Art. 4 DBA-Schweiz, Rn. 8).
Ziel der Regelung ist es, den Wegzug in die Schweiz unattraktiv zu gestalten oder zumindest zu erschweren (vgl. Decker, PiStB 2003, S. 273). Durch den Wegzug in die Schweiz unter Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes endet die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht des § 1 Abs. 1 EStG. Diese Person ist in Deutschland grundsätzlich nur noch mit ihren inländischen Einkünften i. S. des § 49 EStG beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG). Entsprechend wird in der Schweiz die unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit gem. Art. 3 Abs. 1 DBG i. V. mit Art. 6 Abs. 1 DBG begründet. Da die Person jedoch in die Schweiz ausgewandert ist, wird wegen Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz der Besteuerungsumfang der Einkünfte seitens Deutschlands im Rahmen der erweitert beschränkten Steuerpflicht erhöht. S. 662
I. Persönliche und sachliche Voraussetzungen der Anwendung von Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz
Als...