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BFH  - VII R 13/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: StBerG § 37a Abs 2, StBerG § 35 Abs 4

Rechtsfrage

Kann ein in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft als Steuerberater Tätiger zur Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG dann noch zugelassen werden, wenn er die Steuerberaterprüfung nach § 37 StBerG zweimal ohne Erfolg wiederholt hat?

Setzt die Zulassung zur Eignungsprüfung voraus, dass der Interessent das Diplom, das in einem anderen Mitgliedstaat als Deutschland zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt, in diesem Mitgliedstaat erworben hat?

Eignungsprüfung; Steuerberaterprüfung; Zulassung

Fundstelle(n):
TAAAC-48088

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