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BGH 06.12.2006 XII ZR 164/04, NWB 26/2007 S. 203

Familienrecht | Zum Recht auf Klärung der biologischen Vaterschaft

Eine isolierte Abstammungsfeststellungsklage, mit der keine statusrechtlichen Folgen begehrt werden, ist nur in engen Grenzen zulässig. Der NWB FAAAC-39417) wies die Klage eines Mannes ab, der die biologische Abstammung eines Kindes klären lassen wollte, mit dessen Mutter er während ihrer zeitweisen Trennung vom Ehemann innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Der Interimspartner hatte seine Vaterschaft noch vor der Geburt des Kindes urkundlich beim Jugendamt anerkannt. Nach Meinung des Gerichts fehlt ihm aber die Anfechtungsbefugnis der fremden Vaterschaft, weil zwischen rechtlichem Vater und Kind eine „sozial-familiäre Beziehung” besteht (§ 1600 Abs. 2 BGB). Denn der Vater im Rechtssinne trage für das Kind tatsächliche...