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OVG Münster 24.05.2007 14 A 2608/05, NWB 26/2007 S. 201

Zweitwohnungsteuer | Zweitwohnungsteuer für Zweitwohnung bei Trennung der Ehegatten ist rechtens

Auch eine Zweitwohnung, die der Trennung vor der Scheidung dient, unterliegt der Zweitwohnungsteuer (). Solange der Kläger neben seiner Hauptwohnung eine Zweitwohnung unterhalte, unterliege er der von der Stadt eingeführten Zweitwohnungsteuer. Dass er wegen der Trennung von seiner Ehefrau die Hauptwohnung nicht, sondern nur die Zweitwohnung nutze, sei unerheblich. Selbst wenn die Trennung von seiner Ehefrau schon endgültig wäre, dürfte die Zweitwohnungsteuer erhoben werden, solange er mit einer Haupt- und einer Nebenwohnung melderechtlich erfasst sei. Er könne der Zweitwohnungsteuer entgehen, wenn er die jetzige Nebenwohnung zu seiner Hauptwohnung mache.