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BFH 03.05.2007 VI R 37/05, NWB 26/2007 S. 199

Lohnsteuer | Sonderzahlungen im Konzernverbund keine Trinkgelder

Wie der NWB VAAAC-47811 entschieden hat, sind freiwillige Sonderzahlungen an Arbeitnehmer eines konzernverbundenen Unternehmens keine steuerfreien Trinkgelder i. S. des § 3 Nr. 51 EStG. – Anmerkung: Trinkgelder mögen sich in der Gastronomie auch auf einen Betrag von 9 322 € pro Jahr belaufen. Eine solche Summe setzt sich dann aber aus einer Vielzahl kleinerer Beträge zusammen und besteht nicht aus einer Summe. Diesen Gesichtspunkt hat der BFH nicht aufgegriffen, weil er bereits mit einer anderen Begründung zu dem Ergebnis gelangte, die Zuwendung sei kein steuerfreies Trinkgeld, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn. Es fehle nämlich an der doppelten Leistungsbeziehung des Trinkgeldempfängers zum Arbeitgeber und dessen Kunden. Schon begrifflich kann ein zweifaches Monatsgehalt k...