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Diskriminierungsschutz als Maßnahme betrieblicher „Corporate Compliance”
Hinweise zu Haftung und Grundpflichten der Unternehmensleitung nach Inkrafttreten des AGG
Diskriminierungsschutz – Anleger- und Kapitalmarktschutz – Verbraucher- und Wettbewerbsschutz – Arbeitnehmer- und Datenschutz – Domain- und Immaterialgüterrechtsschutz – Umweltschutz etc. Der Aktionismus des Gesetzgebers verbirgt sich hinter vielen Schlagworten und schafft immer neue Haftungsrisiken für Unternehmen und ihre Leitungs- und Aufsichtsorgane. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahr 1998 werden die Leitungs- und Aufsichtsorgane ausdrücklich dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Um das Gefährdungspotenzial aus risikobehafteten Geschäften, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Gesetzesverletzungen von vornherein möglichst gering zu halten, wurden Risikomanagementsysteme implementiert. Die jüngsten Fälle aus der Wirtschaftspresse, beispielsweise zu Siemens, zeigen jedoch, dass diese Risikomanagementsysteme nur halbherzig in den Unternehmen umgesetzt werden. Diesen droht dadurch hoher Schaden, den beteiligten Managern drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Durch das Inkra...