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Einkommensteuer | Behandlung von Berufsausbildungskosten gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 5 EStG
Nach dem NWB JAAAC-47734 werden Rn. 17 und 25 des (BStBl 2005 I S. 955) wie folgt gefasst: „Rn. 17: Studien- und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen, die zur Führung eines ausländischen akademischen Grads berechtigen, der nach § 20 HRG in Verbindung mit dem Recht des Lands, in dem der Gradinhaber seinen inländischen Wohnsitz oder inländischen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anerkannt wird, sowie Studien- und Prüfungsleistungen, die von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der EU oder von Vertragstaaten des EWR oder der Schweiz an Hochschulen dieser Staaten erbracht werden, sind nach diesen Grundsätzen inländischen Studien- und Prüfungsleistungen gleichzustellen. Der Steuerpflichtige hat die Berechtigung zur Führung des Grads na...