Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 26 vom Seite 10

Zuwendungen an Sportvereine

Sponsoring kann schenkungsteuerpflichtig sein

Michael Haubrich

In der Beratungspraxis denkt man bei Zuwendungen an gemeinnützige Sportvereine meist nur an ertragsteuerliche oder umsatzsteuerliche Fragen. Die BFH-Entscheidung v. - II R 5/04 zeigt aber, dass in diesem Bereich auch auf eine mögliche Schenkungsteuer zu achten ist.

Finanzielle Förderung von Vereinen

Der Kläger unterstützte jahrelang einen gemeinnützigen Sportverein finanziell. Seine Zuwendungen wurden u.a. für Gehälter der Spieler der ersten Mannschaft, aber auch für den Amateur- und Jugendbereich verwendet. Teilweise erbrachte der Verein dafür Gegenleistungen in Form von Werbemaßnahmen für das Unternehmen des Klägers. Dem Verein wurde nachträglich für einige Jahre die Gemeinnützigkeit aberkannt und er wurde zahlungsunfähig. Das Finanzamt erließ gegen den Kläger Schenkungsteuerbescheide.

Außerordentliche Zuwendungen schenkungsteuerpflichtig

Nach Auffassung des BFH unterliegen außerordentliche Leistungen des Förderers eines Vereins an einen Sportverein als freigebige Zuwendungen der Schenkungsteuer, soweit ihnen keine Gegenleistung des Vereins gegenübersteht. Zwar stellen die Werbeleistungen des Vereins für den Kläger eine Gegenleistung dar, so dass in...