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Gemeinsamer Erwerb von Ehepartnern
Ist bei dem Erwerb eines Grundstücks durch Ehegatten zu hälftigem Miteigentum der Ehemann zu 1/3 an der veräußernden GbR beteiligt, können die deshalb gem. § 6 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Steuerbefreiungen für den Erwerb der beiden Miteigentumshälften zusammen nicht höher als 1/3 der Gesamtgegenleistung sein. Die Steuerbefreiung ist durch wertende Zusammenschau der beiden Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 4 GrEStG (steuerfreier Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Veräußerers) und des § 6 Abs. 1 GrEStG, hälftig bei der auf den Miteigentumsanteil der Ehefrau entfallenden Gegenleistung zu berücksichtigen. Der Verzicht des Ehemanns auf das Auseinandersetzungsguthaben als Folge der veräußerungsbedingten Auflösung der GbR erhöht die hälftig auf die Ehegatten entfallende Gegenleistung für das Grundstück.