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BFH 03.05.2007 VI R 37/05, NWB direkt 26/2007 S. 7

Sonderzahlungen im Konzernverbund kein steuerfreies Trinkgeld

Freiwillige Sonderzahlungen an Arbeitnehmer eines konzernverbundenen Unternehmens sind keine steuerfreien Trinkgelder i. S. des § 3 Nr. 51 EStG.