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FG Rheinland-Pfalz 23.03.2007 4 K 2827/04, NWB direkt 26/2007 S. 4

Anschaffungskosten für weinbauliche Wiederbepflanzungsrechte

Anschaffungskosten für weinbauliche Wiederbepflanzungsrechte berechtigen weder zur Abschreibung, noch führen sie zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten, denn es liegen insoweit Aufwendungen für ein immaterielles nicht abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut vor.