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FG Hessen 13.09.2006 3 K 1790/02, NWB direkt 26/2007 S. 3

Unterschiedliche Berücksichtigung von Vergütungen bei Lohnsteueranmeldung

Wird ein Ehegattenarbeitsverhältnis nicht anerkannt, stehen das Versagen des Werbungskostenabzugs für die vom Steuerpflichtigen geltend gemachten Lohnzahlungen (Einkommensteuerveranlagung) einerseits und das Übernehmen der angemeldeten Lohnsteuerbeträge bzw. die Lohnsteuerfestsetzung aufgrund geschätzter Lohnzahlungen (Lohnsteuererhebung) andererseits nicht in einem Verhältnis der wechselseitigen Ausschließlichkeit zueinander, so dass § 174 Abs. 1 AO nicht eingreift. Der gegenüber dem Steuerpflichtigen ergangene Einkommensteuerbescheid, in dem ein Ehegattenarbeitsverhältnis steuerlich nicht anerkannt wird, stellt im Verhältnis zu der aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses ergangenen Lohnsteuerfestsetzung keinen Grundlagenbescheid i. S. von § 171 Abs. 10 und § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO dar.