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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 353

Fall Lukas Lense

Aufgabe aus der Abgabenordnung

von Assessor jur. Edmund Bauer, Nürnberg

I. Sachverhalt

Fall 1
Lukas Lense (L) war bis zum als einer von drei Kommanditisten an der „Fan & Sportartikel KG” mit Sitz in Würzburg beteiligt. Mit Wirkung zum schied L aus der KG aus. Diese wurde von den anderen Gesellschaftern fortgeführt.

Das Finanzamt Würzburg stellte zunächst die Einkünfte der KG für das Jahr 2003 entsprechend der am beim Finanzamt eingegangenen Feststellungserklärung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung fest. Nach einer Betriebsprüfung bei der KG erging am ein gem. § 164 Abs. 2 AO geänderter Feststellungsbescheid für 2003, der hinsichtlich des Fortbestands des Vorbehalts der Nachprüfung keine weiteren Zusätze enthielt.

Obwohl im Betriebsprüfungsbericht festgehalten war, dass L für sein Ausscheiden aus der KG noch im Jahr 2003 eine Entschädigung i. H. von 20 000 € erhalten hatte, wurden aufgrund fehlerhafter steuerrechtlicher Überlegungen daraus weder vom Außenprüfer in seinem Bericht noch vom Veranlagungsbeamten beim Finanzamt Würzburg im geänderten Feststellungsbescheid steuerliche Schlussfolgerungen gezogen.

Im Januar 2006 stellte das Finanzamt fest, dass die bezeichnete Entschädigungszahlung ...