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FG Münster Urteil v. - 8 K 3415/05 GrE EFG 2007 S. 1189 Nr. 15

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 7

Immobilien

Grunderwerbsteuer, Tatbestand

Leitsatz

Der Besteuerungstatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG ist nur dann erfüllt, wenn ein zusätzliches, ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal gegeben ist. Dieses erfordert eine Verwertung eines Kaufangebotes, die den eigenen wirtschaftlichen Interessen des Benennungsberechtigten nützt. Die Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen wird grundsätzlich dann indiziert, wenn der Berechtigte vertraglich die uneingeschränkte Möglichkeit hat, das Grundstück zu seinem Vorteil weiterzugeben.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1189 Nr. 15
CAAAC-47706

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