Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Investitionsabzugsbeträge zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe: Nachbesserungen durch den Gesetzgeber
Investitionsabzugsbetrag: Was bedeutet dieser?
Welche Änderungen haben sich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen bei den Größenkriterien ergeben?
Was gilt für den Prognosezeitraum?
Der Gesetzentwurf zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist am unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag angenommen worden. Die Verabschiedung durch den Bundesrat soll am erfolgen. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Abweichungen von der bisher vorliegenden Gesetzesfassung, soweit es um die Investitionsabzugsbeträge zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen des § 7g EStG geht .
I. Investitionsabzugsbetrag als außerbilanzieller Korrekturposten
Der neue Investitionsabzugsbetrag löst die bisherige „Ansparabschreibung” in § 7g Abs. 3 ff. EStG ab, hat mit dieser aber nicht mehr allzu viel zu tun. Nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG n. F. können Stpfl. für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag). Den I...