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StuB Nr. 12 vom Seite 443

Ablösung einer Pensionszusage als tarifbegünstigter Lohnzufluss

von vBP/StB Prof. Dr. Hans Ott, Köln

Bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen oder bei vorweggenommener Erbfolge in Bezug auf GmbH-Anteile stellen sich Pensionszusagen zugunsten Gesellschafter-Geschäftsführern regelmäßig als Übertragungshindernis dar. Es stellt sich die praktisch bedeutsame Frage, wie die Pensionszusage abgelöst werden kann. In diesem Zusammenhang werden vor allem der Verzicht oder die Abfindung der Pensionszusage diskutiert, die jedoch regelmäßig mit einer Steuerbelastung beim Gesellschafter-Geschäftsführer verbunden sind (vgl. ausführlich dazu Ott, StuB 2006 S. 375).

Eine Alternativlösung wird in der Praxis auch darin gesehen, die Pensionszusage zusammen mit entsprechenden Finanzmitteln oder den Abfindungsbetrag für eine Pensionszusage z. B. auf eine neu gegründete GmbH zu übertragen, damit diese die Pensionsverpflichtung künftig erfüllt (Auslagerungsmodell). In dieser Vorgehensweise hatte bisher das FG Rheinland-Pfalz keinen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer gesehen (vgl. Urteil vom – 2 K 2606/00, EFG 2002 S. 275).

In der Revision gegen das Urteil des FG Rheinland Pfalz hat der BFH nunmehr mit Urteil vom – VI R 6/02 (DStR 2007 S. 894 = Kurzinfo StuB 2007 S. 436) das erstinstanzli...