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FG Köln 25.01.2007 2 K 1092/05, NWB direkt 25/2007 S. 11

Eigenhändige Unterschrift bei Vorsteuervergütungsantrag

Gem. § 18 Abs. 9 UStG ist ein Vergütungsantrag vom Unternehmer eigenhändig zu unterschreiben. Bei juristischen Personen müssen bei der Vornahme solcher Verfahrenshandlungen die gesetzlichen Vertreter tätig werden. Bei einer juristischen Person in der Rechtsform der GmbH kann ein Prokurist den Vorsteuervergütungsantrag nicht rechtswirksam unterschreiben.