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FG Köln 24.01.2007 13 K 336/07, NWB direkt 25/2007 S. 9

Steuersatz für im Gemeinschaftsgebiet ansässige beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften

Eine Firma, die auf einem Nato-Flughafen in Deutschland Flugzeuge in einer hierfür vorgesehenen Reinigungshalle von innen und außen reinigt und für die Beschäftigten dort Aufenthalts- und Bereitschaftsräume bereit hält, unterhält sowohl nach deutschem Recht (§ 12 AO) als auch nach dem DBA-NL (Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 DBA-NL) eine Betriebsstätte, wenn sie vertraglich berechtigt ist, die Räumlichkeiten zu nutzen und dies auch ungeachtet dessen, dass sich die Beschäftigten vor dem Betreten einer Sicherheitskontrolle unterziehen müssen. Art. 52 i. V. mit Art. 58 EG-Vertrag ist dahingehend auszulegen, dass es gegen das Recht auf freie Niederlassung verstößt, wenn der von einer ausländischen EU-Kapitalgesellschaft durch eine Zweigniederlassung in Deutschland erzielte Gewinn einer höheren deutschen Körperschaftsteuerbelastung unterlieg...