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Anbau eines behindertengerechten Außenaufzugs
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den nachträglichen Anbau eines behindertengerechten Außenaufzugs an seinem Einfamilienhaus sind nicht als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige hierfür einen Gegenwert erhält, weil der Aufzug auch für andere Bewohner des Hauses nutzbar ist. Das gilt auch, wenn der Steuerpflichtige zwar aufgrund einer während des Baugenehmigungsverfahrens mit den Grundstücksnachbarn getroffenen privatschriftlichen Vereinbarung zum vollständigen Abbau des Aufzugs verpflichtet ist, der Zeitpunkt des Rückbaus jedoch noch nicht feststeht. Allerdings ist nach erfolgtem Rückbau zu entscheiden, ob dieser ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellt und die Aufwendungen für den Aufzug zumindest teilweise als verlorener Aufwand gem. § 33 EStG zu be...