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Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Ein erst im Einspruchsverfahren vorgelegtes Fahrtenbuch in Form einer Excel-Tabelle, in die die Daten des Terminkalenders des Steuerpflichtigen übertragen und die gefahrenen Kilometer den einzelnen Fahrten zugeordnet wurden, ist kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG.