Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München 28.03.2007 9 K 2500/05, NWB direkt 25/2007 S. 5

Abzug der Kosten eines Arbeitszimmers

Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers liegt nicht in seinem häuslichen Arbeitszimmer, wenn der die Geschäftsräume der GmbH täglich zu Kontrollzwecken aufsucht und den Warenaufbau und die Verkaufsaktionen mit den Mitarbeitern bespricht. Der Abzug von vorweggenommenen Betriebsausgaben setzt einen klar erkennbaren Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der angestrebten gewerblichen Tätigkeit voraus. Erkennt der Steuerpflichtige, dass das Unternehmen wirtschaftlich nicht tragfähig ist und gibt er das Unternehmen daraufhin unverzüglich auf, ist der Verlustabzug nicht mangels Gewinnerzielungsabsicht zu versagen.