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FG Köln 05.02.2007 10 Ko 275/07, NWB direkt 25/2007 S. 3

Keine Einbeziehung von Steuerabzugsbeträgen in Streitwertberechnung

In die Streitwertberechnung sind Steuerabzugsbeträge, die ihrer Höhe nach von der Steuerschuld abhängig sind, nicht einzubeziehen. Für den Streitwert ist der Steuerbetrag maßgebend, um den unmittelbar gestritten wird.