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NWB direkt Nr. 25 vom Seite 4

Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen

Folgen der zivilrechtlichen Unwirksamkeit

Julia Hermann

Schließen nahe Angehörige einen zivilrechtlich formunwirksamen Vertrag ab und kann die Nichtbeachtung der Formvorschriften dem Steuerpflichtigen angelastet werden, sind die getroffenen Vereinbarungen nach dem steuerlich nicht anzuerkennen. Diese aktuelle Entscheidung zeigt, dass beim Abschluss von Verträgen zwischen nahen Angehörigen besondere Sorgfalt geboten ist. Dies beweist auch die Reaktion der Finanzverwaltung, die eine frühere Entscheidung des IX. Senats (Urteil v. - IX R 4/04) mit einem Nichtanwendungserlass belegt hat.

Kein Ergänzungspfleger bei Vertragsabschluss mit den minderjährigen Kindern bestellt

Gem. § 41 AO ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Rechtsgeschäft zivilrechtlich wirksam oder unwirksam ist, solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts eintreten und bestehen lassen wollen. Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen gilt dieser Grundsatz allerdings nicht. Wegen des fehlenden Interessengegensatzes zwischen den Parteien werden Aufwendungen aufgrund eines Vertrags mit nahen Angehörigen nach der ständigen BFH-Rechtsprechung nur dann steuerlich anerkannt, ...