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BBK Nr. 12 vom Seite 671 Fach 30 Seite 1916

Offenlegung des Jahresabschlusses

Zweifelsfragen zur Publizität im Unternehmensregister

Prof. Dr. Eginhard Werner

Seit dem ist das elektronische Unternehmensregister online. Unter www.unternehmensregister.de sind die Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre offenzulegen, die nach dem beginnen. Betroffen sind vor allem Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person haftet (§ 264a HGB). Da sich nun kein Unternehmen dauerhaft der Offenlegung entziehen kann, besteht gerade bei kleinen Unternehmen i. S. von § 267 HGB und ihren Beratern noch Unsicherheit, wenn sie erstmals einen Abschluss veröffentlichen.

I. Sachverhalt 1: Umfang und Inhalt der Offenlegung

Im Internet ist der (nachfolgend leicht gekürzt wiedergegebene) Jahresabschluss zum der Malermeister Armin Muster GmbH veröffentlicht (www.unternehmensregister.de oder www.ebundesanzeiger.de):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aktiva
in Euro
in Euro
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
12.782,30
B. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
237.000,00
C. Umlaufvermögen
I. Vorräte
33.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
93.000,00
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
5.251,96
131.251,96
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
49.665,74
430.700,00
S. 672
Passiva
in Euro
in Euro

Der