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Digitale Außenprüfung 2: Zugriff des Prüfers auf FiBu-Dateien ist unabhängig von ihrer steuerlichen Relevanz
Die Finanzbehörde darf im Rahmen einer digitalen Außenprüfung nach § 147 Abs. 6 AO stets auf Dateien der Finanzbuchhaltung zugreifen. Sie muss nach dem nicht rechtskräftigen Beschluss des FG Düsseldorf nicht darlegen, dass diese Dateien steuerlich relevant sein könnten.
Im Streitfall wollte das FA eine digitale Außenprüfung bei einem Unternehmen durchführen, das als Organgesellschaft in eine steuerliche Organschaft eingebunden war. Dabei verlangte das FA einen Zugriff auf folgende FiBu-Konten: Drohverlustrückstellung, nichtabziehbare Betriebsausgaben sowie handelsrechtliche Steuerumlagen im Rahmen der Organschaft. Das Unternehmen verweigerte den Zugriff mit der Begründung, diese Daten hätten keine steuerliche Relevanz. Denn die Aufwendungen für die Drohverlustrückstellungen ...