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FG Düsseldorf 05.02.2007 16 V 3454/06 A (AO), BBK 12/2007 S. 4691

Digitale Außenprüfung 1: Zugriff des Prüfers auch auf PDF-Dateien von eingescannten Originalrechnungen

Eine der zentralen Fragen bei der digitalen Außenprüfung nach § 147 Abs. 6 AO lautet: Welche Daten sind steuerrelevant und müssen dem Prüfer für die elektronische Auswertung zur Verfügung stehen.

Das FG Düsseldorf hat sich mit dieser Frage beschäftigt und im Beschluss vom entschieden: Auch Dateien in den Formaten PDF oder TIF sind „mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt”, wie es § 147 Abs. 6 AO voraussetzt. Der Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO erstrecke sich nicht nur auf originär digitale Unterlagen, sondern auch auf Daten, die durch das Einscannen von Unterlagen in Papierform erzeugt würden. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Steuerpflichtige die Originale nach dem Scannen vernichte und damit die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen nur noch als Dateien aufbewahre (vgl. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO u...