Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angemessenheit der Altersversorgung für einen Arbeitnehmer-Ehegatten
Beschäftigt der Betriebsinhaber seinen Ehegatten als Arbeitnehmer, sind Aufwendungen für dessen betriebliche Altersversorgung grundsätzlich Betriebsausgaben, wenn das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen ist und die Versorgungszusage eindeutig vereinbart und ernsthaft gewollt ist. Darüber hinaus müssen die Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung einem Fremdvergleich standhalten.
Der Höhe nach sind die Aufwendungen nur anzuerkennen, wenn die Altersversorgung nicht zu einer Überversorgung des Arbeitnehmer-Ehegatten führt. Ausgehend von der bisherigen Rechtsprechung des BFH hat das FG Baden-Württemberg hierzu ausgeführt:
Eine Überversorgung liegt vor, wenn die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmer-Ehegatten 75 % der letzten Aktivbezüge über...BStBl 1987 II S. 205