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FG München 8.11.2006 9 K 1370/05, IWB 11/2007 S. 1161

Allgemeines | Hinterziehungsvorsatz bei Nichterklärung von Einkünften und Vermögenswerten aus Schweizer Wertpapierdepot

▶ Urteil: (1) Ein Stpfl., der ein Wertpapierdepot bei einer Schweizer Bank unterhält und die Einkünfte und Vermögenswerte nicht in den ESt- und VSt-Erklärungen angegeben hat, obwohl dort ausdrücklich nach ausländischen Kapitaleinkünften und ausländischem Kapitalvermögen gefragt wurde, handelte mit Hinterziehungsvorsatz, so dass sich die Festsetzungsfrist auf zehn Jahre verlängert. (2) Eine Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO für die VSt-Neuveranlagung tritt nicht ein, wenn der Stpfl., erst nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist zur Abgabe der Erklärung aufgefordert wurde (EFG 2007, S. 314).

▶ Hinweis: Im Streitfall hat das FG Steuerhinterziehung angenommen. Dass die Eheleute S gutgläubig der Auffassung gewesen sein sollten, die ganz erheblichen Kapitaleinkünfte aus dem Schweizer Wertpapierdepot unterlägen nur dem Quell...