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IWB 11/2007 S. 1166

Ungarn | höhere SV-Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mit Jahresbeginn 2007 gilt für den von den Arbeitnehmern wie von den Arbeitgebern zu leistenden Sozialversicherungsbeitrag eine Mindestbemessungsgrenze von monatlich 131.000 HUF statt bisher 125.000 HUF. Innerhalb des Sozialversicherungsbeitrages des Arbeitnehmers erhöhte sich der Krankenversicherungsbeitrag von 6 auf 7 % (am gab es bereits eine Anhebung von 4 auf 6 %). Der Rentenversicherungsbeitrag blieb unverändert bei 8,5 %. Als Bestandteil des Sozialversicherungsbeitrages des Arbeitgebers (29 %) erhöhte sich der Rentenkassenbeitrag von 18 auf 21 % und verringerte sich der Teil des Krankenkassenbeitrages von 11 auf 8 %.