Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Behandlung von Hausnotrufsystemen
Nach § 4 Nr. 18 UStG sind die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege steuerfrei, wenn neben weiteren Voraussetzungen die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben. Zur Herstellung einer einheitlichen umsatzsteuerlichen Behandlung bestehen aber keine Bedenken, wenn ein gewerblicher Anbieter hinsichtlich der Basisleistungen beim Hausnotruf, für die er ein Entgelt von zurzeit 17,90 € gemäß Vereinbarung mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen in Rechnung stellt und die von den Pflegekassen getragen werden, die Steuerbefreiung entsprechend § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG in Anspruch nimmt.