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BFH 11.04.2008 V R 10/07, NWB direkt 24/2007 S. 9

Betrieb einer Photovoltaikanlage zum überwiegenden Eigenverbrauch

Der Betrieb einer auf dem eigenen Einfamilienhaus errichteten Photovoltaikanlage, bei der der Großteil des erzeugten Stroms selbst verbraucht und nur der (sonnenscheinabhängige) überschüssige Strom an ein Stromversorgungsunternehmen geliefert wird, begründet keine Unternehmereigenschaft (im Sinne des Umsatzsteuergesetzes).