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BFH 07.03.2007 I R 60/06, NWB direkt 24/2007 S. 7
Keine Hinzurechnung von Erbbauzinsen beim Gewerbeertrag
Erbbauzinsen sind nicht als dauernde Last nach § 8 Nr. 2 GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen (Änderung der Rechtsprechung).