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Kein Steuererlass für ausländische Künstler eines „solistisch besetzten Ensembles”
Haben ausländische Künstler Einkünfte aus Auftritten im Inland erzielt, ist die hierdurch ausgelöste Einkommensteuer nicht gem. § 50 Abs. 7 EStG zu erlassen, wenn die Auftritte im Rahmen eines solistisch besetzten Ensembles erzielt worden sind. Als „solistisch besetztes Ensemble” in diesem Sinne ist eine Formation jedenfalls dann anzusehen, wenn bei den einzelnen Veranstaltungen nicht mehr als fünf Mitglieder auftreten und die ihnen abverlangte künstlerische Gestaltungshöhe mit derjenigen eines Solisten vergleichbar ist.