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Korrektur eines fehlerhaften Wertansatzes in der Bilanz
Sind bei einer Betriebsaufspaltung GmbH-Anteile entgegen der gesetzlichen Regelung von einem nach § 10 Abs. 1 EStG wesentlich Beteiligten statt mit den Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit Nr. 5b EStG zunächst mit dem Teilwert gewinnneutral von Beginn an in das Anlageverzeichnis aufgenommen worden, ist eine Korrektur auf die Anschaffungskosten entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit Nr. 5b EStG dann auch nur gewinnneutral möglich.