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Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
Überblick über das Insolvenzrecht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelungen
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind die ersten „Insolvenzberater” ihres Mandanten. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens v. (BGBl 2007 I S. 509) hat der Gesetzgeber auch die Verfahrensvorschriften für das Regelinsolvenzverfahren an in der Rechtspraxis festgestellte Anforderungen angepasst. Das am in Kraft tretende Gesetz gibt Anlass, das Regelinsolvenzverfahren nach aktueller Rechtslage überblicksmäßig darzustellen. Für die Mandanten bedeuten die gesetzlichen Neuerungen insbesondere eine größere Transparenz und Aktualität der Mitteilungen über Insolvenzverfahren. Für die Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe hat der Gesetzgeber eine gewisse Öffnung der Listen für die Arbeit als Insolvenzverwalter festgelegt. Bereits mit dem Gesetz v. (BGBl 2001 I S. 2710) war das Verbraucherinsolvenzverfahren reformiert worden.
I. Ziele des Insolvenzverfahrens
Die wirtschaftliche Betätigung in einer Marktwirtschaft beinhaltet das Risiko des wirtschaftlichen Scheiterns. Eine geldwirtschaftlich orientierte Rechtsordnung muss daher ein Verfahren zur Verfügung stellen, bei dem wirtschaftlich gescheiterte Unternehmungen „vom Markt genommen werden” bzw. wirtschaftlic...