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Rundfunkgebührenrecht | Keine Befreiung für Vorführwagen eines gewerblichen Autohändlers
Das Niedersächsische OVG stellt in seinem Urteil v. 19. 12. 2006 - 10 LC 73/05 (K & R 2007 S. 109) klar, dass auch ein gewerblicher Autohändler, der Vorführwagen mit eingebauten Radios zum Verkauf vorhält, als Schuldner der damit verbundenen Rundfunkgebühren herangezogen werden kann. Denn zur Begründung der Rundfunkgebührenpflicht genügt es, dass der Rundfunkteilnehmer sich durch das Bereithalten des Rundfunkgeräts die Möglichkeit verschafft, dass angebotene Rundfunkprogramm zu empfangen. Die Rundfunkgebührenpflicht knüpft damit an das bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät als sog. gerätebezogene Gebühr an, ohne dabei von den Nutzungsgewohnheiten des Rundfunkteilnehmers und von anderen Zwecken, die dieser mit dem Bereithalten des Geräts verfolgt, abhängig zu sein. D...