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Körperschaftsteuer | Annahme einer vGA bei dauernden Verlusten einer Organgesellschaft
Übernimmt eine Organträgerin im Interesse ihres Anteilseigners und auf der Grundlage eines Gewinnabführungsvertrags einen (dauerhaft entstehenden) Verlust einer Organgesellschaft, kann nach dem nrkr. , G, F NWB RAAAB-87858 (I R 32/06, EFG 2006 S. 1007) eine vGA vorliegen. Aufgrund der besonderen Verhältnisse des Streitfalls bemisst sich die Höhe der vGA im Falle der Zurechnung des (positiven) Einkommens einer Schwester-Organgesellschaft nach der Differenz der beiden zugerechneten Einkommen zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags von 3 % (Bezug: §§ 8 Abs. 3 Satz 2, 14 Abs. 1 Satz 1, 17 KStG).
Praxishinweise: (1) Die Klägerin ist eine GmbH, deren Alleingesellschafterin eine Gemeinde ist. Der Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Erwerb und die Verwaltung von gemeindlic...