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Feststellung des verbleibenden Gewerbeverlustes nach § 10a Satz 2 GewStG in Fällen der Abspaltung nach § 123 UmwG
(1) Gem. rkr. NWB YAAAB-92538 (EFG 2006 S. 1536) ist der nach § 10a Satz 2 GewStG gesondert festzustellende verbleibende Gewerbeverlust nach § 10a Satz 3 i. V. mit § 2 Abs. 5 GewStG grundsätzlich beim Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft um die auf diese Gesellschafter entfallenden Fehlbeträge zu mindern. (2) Eine Ausnahme besteht nach § 19 Abs. 1 i. V. mit § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG, wenn die Beteiligung im Wege der Abspaltung auf eine Kapitalgesellschaft nach § 123 UmwG übergeht. (3) Eine Abspaltung nach § 123 UmwG setzt nicht zwingend voraus, dass die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft hierfür Anteile der übernehmenden Kapitalgesellschaft erhalten. Ist die übernehmende Kapitalgesellschaft an der übertragenden Gesellschaft beteiligt, reicht es au...