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StuB 11/2007 S. 442

Schadenersatzpflicht gegenüber Neugläubigern

Eine Bank, bei der eine GmbH einen Kontokorrentkredit unterhält, ist Neugläubigerin i. S. des Senatsurteils vom 6.6.1994 (BGHZ 126 S. 181), soweit sich das von der GmbH in Anspruch genommene Kreditvolumen im Stadium der Insolvenzverschleppung erhöht. Für den Differenzschaden haftet der schuldhaft pflichtwidrig handelnde Geschäftsführer bis zur Höhe des negativen Interesses der Bank. Die Schadenersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Neugläubigern (§ 823 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1 GmbHG) ist nicht um die auf diese entfallende Insolvenzquote zu kürzen (Abweichung von BGHZ 126 S. 181, 201); vielmehr ist dem Geschäftsführer entsprechend § 255 BGB i. V. mit §§ 273 f. BGB ein Anspruch auf Abtretung der Insolvenzforderung des Neugläubigers gegen die Gesellschaft zuzubilligen. Für einen Schadenersatzans...